Mit der letzten StVO-Novelle vom April 2020 steht das, was bereits vorher galt, nun explizit im Gesetzestext: KFZ-Führende müssen beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 m bzw. 2 m Seitenabstand von Spiegel zum Lenkerende einhalten – ansonsten gilt ein klares Überholverbot.
Kategorie: Alltag
Ausgebuchte Fahrradwerkstätten: Eine kurze Notiz zum Fahrrad-Boom im Bezirk
Frage: Wenn man gerne eine Durchsicht für sein Fahrrad hätte, wann bekommt man die? Antworten einer nicht repräsentativen Auswahl an Fahrradläden:
Adlershof: 7. Juli
Spindlersfeld: Service nur noch für ausgewählte Marken
Altstadt Köpenick: 22. Juli
Das Radnetz der Verbände: Für Berlin und Treptow-Köpenick
Bereits 2018 entwarfen auch Aktive der Stadtteilgruppe TK des ADFC Berlin gemeinsam mit dem VCD Nordost, dem BUND Berlin und Changing Cities ein mögliches Radverkehrsnetz für ganz Berlin. Dieses wurde vor dem Hintergrund der schleppenden Umsetzung des Mobilitätsgesetzes 2019 nochmals überarbeitet und wird bis heute kontinuierlich weiterentwickelt.
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