Kampagne Anderthalb Meter: Grüne TK fordern Informationskampagne zum Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern durch KFZ.

Gemeinsame Aktion des ADFC mit der Polizei Köln 2017 – cc by-sa, ADFC Köln

Mit der letzten StVO-Novelle vom April 2020 steht das, was bereits vorher galt, nun explizit im Gesetzestext: KFZ-Führende müssen beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 m bzw. 2 m Seitenabstand von Spiegel zum Lenkerende einhalten – ansonsten gilt ein klares Überholverbot.

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Ausgebuchte Fahrradwerkstätten: Eine kurze Notiz zum Fahrrad-Boom im Bezirk

Fahrradreparatur lizenzfreies (CC0) Bild von https://pxhere.com/de/photo/1515835

Frage: Wenn man gerne eine Durchsicht für sein Fahrrad hätte, wann bekommt man die? Antworten einer nicht repräsentativen Auswahl an Fahrradläden:

Adlershof: 7. Juli
Spindlersfeld: Service nur noch für ausgewählte Marken
Altstadt Köpenick: 22. Juli

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Das Radnetz der Verbände: Für Berlin und Treptow-Köpenick

Radnetzplan der Verbände für Berlin Version 2.0

Bereits 2018 entwarfen auch Aktive der Stadtteilgruppe TK des ADFC Berlin gemeinsam mit dem VCD Nordost, dem BUND Berlin und Changing Cities ein mögliches Radverkehrsnetz für ganz Berlin. Dieses wurde vor dem Hintergrund der schleppenden Umsetzung des Mobilitätsgesetzes 2019 nochmals überarbeitet und wird bis heute kontinuierlich weiterentwickelt.

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Spenden für eine Fahrrad-Rikscha