Man sieht den Weg vor lauter Bäumen nicht mehr

Am 25.6.25: nicht nur diese fünf Menschen haben über die Wegeführung hinter der neuen Fahrradbrücke diskutiert. Foto: Ingo Krehl, cc-by-sa-4.0

Wir steigen in Gedanken in ein Auto und fahren auf der Autobahn Richtung Dresden nach Süden. Am Autobahnkreuz „Schönefelder Kreuz“ überqueren wir eine andere Autobahn. Der Verkehr fliesst.

Und plötzlich: ist Schluß.

So ähnlich geht es den Radfahrenden an der neuen Fahrradbrücke über das Adlergestell. Wer Richtung Osten fahren will, überquert das Adlergestell und wird danach vor die Frage gestellt „wie komme ich jetzt weiter“?


Aber beginnen wir vor acht Monaten: am 18.11.24 wurde die Brücke eröffnet. Seitdem nimmt die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrende immer weiter zu. Das freut uns alle sehr.

Wer über die Brücke kommt, kann seitdem:

  • sein Fahrrad über das Adlergestell tragen (es gibt weder eine kleine Furt, noch eine Bedarfsampel oder andere Querungshilfen). „Schieben“ geht auch nicht, da es einen (mit Steinen geschützten) Gras-Mittelstreifen gibt. „Tragen“ ist übrigens zur Zeit die einzigste realistische STVO-gerechte Möglichkeit.
  • die Qualität seines Fahrrads und seiner Gesundheit testen, indem er mindestens einen Kilometer härtestes Kopfsteinpflaster fährt (der Weg über die Vimystrasse Richtung Dörpfeldstrasse). Wir empfehlen vorher die Teilnahme beim „Iron Man“, um sich ausreichend vorzubereiten.
  • durch die Kleingartenanlage auf der „Sonnenallee“ Richtung Wald (Köllnische Heide) fahren. Die Waldwege sind nicht für den Radverkehr freigegeben – es ist also ungefähr ein Kilometer „schieben“ angesagt.

Drei Dinge sind an dieser Situation seltsam: zum einen sieht das Berliner Mobilitätsgesetz an dieser Stelle (im Wald) Radwege vor (bei denen die Bauarbeiten schon längst begonnen haben müßten), zum zweiten sind die Radfahrer chancenlos, denn es gibt keine Alternativen (es gibt nur die drei oben genannten Möglichkeiten um – beispielsweise – zur Altstadt Köpenick zu kommen).

Und zum dritten: es ist nicht möglich einen modernen Radweg ausserhalb des Waldes zu führen. Von der Helbigstraße in die Hackenbergstraße führt nur ein zu schmaler Weg, der auch von zahlreichen Fußgängern benutzt wird. Und die Dörpfeldstraße ist bereits jetzt zu schmal für einen modernen Radweg. Dort wird es in Zukunft nur einen Notbehelf für alle Radfahrenden geben: einen Angebotsstreifen.

Unsere Route am 25.6.25. Grafik basiert auf Lizenz von openstreetmap.

Es gibt in Treptow-Köpenick ein Vorbild für eine funktionierende Radwegeführung durch den Wald: die Fuß- und Radwegbrücke Grünau in der Verlängerung des Sandbacher Weges. Zwar ist dieser Weg nicht komplett, aber immerhin schon vorhanden.


Unterwegs gab es viele Diskussionen.

Fotos: Gesine Koeltzsch und Ingo Krehl, cc-by-sa-4.0


Wir – der ADFC in Treptow-Köpenick – könnten uns an dieser Stelle eine Machbarkeitsstudie vorstellen. Zum einen werden damit realistische Möglichkeiten von fachkundigen Menschen geprüft. Zum anderen wird die Zwangspause durch den Berliner Senat* sinnvoll genutzt.

* der Berliner Senat spart überall: Kultur, Soziales, Radverkehr, Wohnbau und in vielen anderen Bereichen. Nur ein Bereich ist vom sparen verschont: der Autoverkehr. Der Senat nennt diese Verfahren „Priorisierung“.


Lexikon

Der Wald, wie die Köllnische Heide hat nach dem Bundeswaldgesetz verschiedene Funktionen, an letzter Stelle die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion).
Jeder Wald hat einen Eigentümer, der ein „Hausrecht“ über seine Fläche hat.
In unserem Fall sind es die Berliner Forsten https://www.berlin.de/forsten/

Damit die Fläche des Waldeigentümers zur Erholung betreten werden darf, ist dieses im § 14 des Bundeswaldgesetz (BWaldG) geregelt:


§ 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__14.html

Die Forstwirtschaftswege dienen dem forstwirtschaftlichen Verkehr auf denen Erholungsuchende geduldet werden.

Für einen befestigten Radweg zum Zweck der Verbindung im Wald müsste die entsprechende Waldfläche umgewidmet werden. Dann ist es kein Waldweg sondern ein Radweg im Wald, der auch als Radweg beschildert ist (was Radfahrern Vorrang vor anderen Waldbesuchern gibt) – nur so kann er der Verbindungsfunktion gerecht werden.

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar zu Angelika S. Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert