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‚Vorzugsvariante E‘ – Wie man mit grüner Farbe eine gefährliche Situation noch verschlimmern kann.

‚Vorzugsvariante E‘ mit gefährlich wenig Raum für Radfahrende und Fußgänger zwischen LKWs, Tramschienen und Laternenpfählen – Quelle: BA TK, Planungsunterlagen Vorplanung Dörpfeldstr. auf mein.berlin.de, ‚Querschnitt B-B‘

Die Dörpfeldstraße soll im Sinne des Umweltverbundes umgebaut werden. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat sich nun entschieden, die bisherigen Vereinbarungen u. a. mit dem Kiezbeirat Adlershof zu ignorieren und statt Infrastruktur für Radfahrende zwei Streifen grüner Farbe auf der Fahrbahn durchzusetzen. Die aktuelle ‚Vorzugsvariante E‘ kann de facto sogar eine Verschlechterung der Situation für Radfahrende und Fußgänger darstellen. Warum dies so ist, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Wie vielfach beobachtbar, werden aufgemalte Streifen und sonstige Farbgestaltungen durch KFZ-Führende regelmäßig ignoriert und als Parkfläche mißbraucht. In der Dörpfeldstraße fehlen heute selbst solche Angebotsstreifen oder gar Hochbordradwege, die ein passives Hindernis für Parkverstöße darstellen würden. Und geht es nach dem Bezirksamt, soll dies auch so bleiben.

Wir haben bereits über „Die geplante Fahrrad-Hölle in der Dö“ berichtet. Auch auf der zukünftigen Dörpfeldstraße wird dann im Zweifelsfall mit zwei Rädern teils auf dem Gehweg geparkt. Radfahrende werden hierdurch auf die Tramgleise und in die Dooringzone gedrängt, behindert und gefährdet.

In der Folge wird ein Teil des bereits jetzt stark zunehmenden Radverkehrs zum Schutz von Leib und Leben auf den Gehweg ausweichen. Dies werden erfahrungsgemäß vorwiegend Senioren, Kinder, Frauen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sein.

§ 11 Mobilitätsgesetz „Sicherheit im öffentlichen Raum“ sagt hierzu: „Bei Planung und Ausgestaltung von Verkehrsangeboten und Verkehrsinfrastruktur ist das Sicherheitsempfinden der Menschen zu beachten und deren persönliche Sicherheit zu verbessern. Die besonderen Schutzbedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen.“

Die Verkehrsplanung von Bezirk und Senat würde somit die bestehende, durch den KFZ-Verkehr verursachte Gefährdungs- und Konfliktlage absehbar und gesetzeswidrig verstetigen. Gerade diejenigen, welche auf eine funktionierende Nahversorgung angewiesen sind, würden weiterhin effektiv von der eigentlich zu fördernden Geschäftsstraße ferngehalten.

Die vorgeschlagene Variante des Bezirksamtes, mit grüner Farbe schmale ‚Aufmerksamkeitsstreifen‘ ohne rechtliche Bedeutung zu markieren, kann sogar darüber hinaus zu einer Verschlechterung der Situation führen.

Bereits der Begriff ‚Aufmerksamkeitsstreifen‘ bezeichnet eigentlich Bodenplatten bzw. Leitstreifen mit Noppen oder Rillen, die Sehbehinderte führen sollen. In diesem Sinne wären also Radfahrende die Behinderten, welchen ‚geführt‘ werden müssten – und nicht etwa vor der andauernden Gefährdung durch Autofahrer geschützt.

Solche grünen Linien würden, wie Angebotsstreifen (auch ‚Schutzstreifen‘, Strichellinien am Fahrbahnrand), fälschlicherweise suggerieren, dass Radfahrer dort fahren müssten – also am Straßenrand und gefährlich nahe an parkenden Autos bzw. dem Bordstein.

Dem ist mitnichten so, tatsächlich müssen gemäß einschlägiger Rechtssprechung Radfahrer min. 1m Abstand zu parkenden Autos (Dooringabstand) und ca. 80 cm zu Gehwegen zum Schutz der Gehwegnutzer (BGH, Az. VI ZR 66/56) einhalten. Ob die geplanten „Sicherheitsstreifen“ auf Gehweghöhe (siehe Abb. oben) noch Teil des Gehweges sind, ist in dieser Hinsicht unklar. Auf jeden Fall müssen Radfahrer einen ausreichenden Abstand zu Bordsteinen einhalten, um sich und andere nicht zu gefährden. Damit besteht unter Umständen für die geplanten ‚Aufmerksamkeitsstreifen‘ ein Befahrungsverbot für Radfahrer.

Dies gilt auch für viele Angebotsstreifen, teils auch Radstreifen und Hochbordradwege in Dooringzonen. Auch für Autofahrer gilt im Übrigen analog, dass diese grundsätzlich 1 m Abstand zu Gehwegen einzuhalten haben. Wer diese Abstände nicht einhält, kann im Falle eines Unfalls mindestens eine Mitschuld erhalten.

Regelmäßig reagieren Autofahrer auf die Einhaltung dieser Sicherheitsabstände durch Radfahrende bekanntermaßen mit Anhupen oder Abdrängen – also nicht nur Straftaten (Nötigung nach StGB), sondern Gefährdungen von Leib und Leben an Bürgern, die sich an Recht und Gesetz halten.

Damit sind wir bei der Problematik der einzuhaltenden Überholabstände von 1,5 m bzw. 2 m (bei Kindern und außerorts), die gerade auch bei Fahrbahnmarkierungen gelten. Viele Autofahrer scheinen irrtümlich zu glauben, sie bräuchten diese Abstände nicht einzuhalten, wenn irgendein Anschein von ‚Radweg‘ markiert ist. Ein grüner ‚Aufmerksamkeitsstreifen‘ würde aus diesem Grund möglicherweise zu vermehrten Verstößen gegen die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände führen. Dies gilt besonders in Kombination mit der o. g. suggestiven Verdrängung des Radverkehrs auf besagte Streifen an den Fahrbahnrand.

Für die zukünftige Dörpfeldstraße und eventuell weitere Bauvorhaben würde dies bedeuten, dass Senat und Bezirk mit der Variante E in klarer Verletzung von § 21 Mobilitätsgesetz eine Planung vorantreiben, die absehbar rechtswidriges Verhalten fördert oder gar fordert.: „Anzustreben ist eine selbsterklärende und verkehrssichere Verkehrsinfrastruktur, die regelkonformes Verhalten fördert und voraussetzt.“

Zumindest aber würden grüne Farbstreifen keinerlei Barriere gegenüber der Befahrung mit KFZ bringen. Dies wäre bei einem baulich getrennten Hochbordradweg, wie im Rahmen der langjährigen Bürgerbeteiligung vereinbart und als „Ausbauvariante A“ in den Planungsunterlagen erwähnt, gegeben. In Kombination mit einer auch im Radverkehrsnetz der Verbände vorgesehenen Ausweichroute über die Radickestraße wäre hiermit eine deutliche Verbesserung gegenüber der jetzigen Situation machbar.

Pressemitteilung: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick plant lebensgefährlich

Stellungnahme des Kiezbeirates Adlershof.

Die Planungen des Bezirksamtes sind bis zum 31.1.2021 auf der öffentlichen Plattform mein.berlin.de einseh- und kommentierbar.


Kommentare

Eine Antwort zu „‚Vorzugsvariante E‘ – Wie man mit grüner Farbe eine gefährliche Situation noch verschlimmern kann.“

  1. OK dann heisst es zukünftig auf der dörfeldstrasse zwischen den einzelnen Gleis schienen fahren mit dem Rad oder so nah an der äußeren schiene.
    Kein Bock mich umfahren zu lassen und wegen der schiene bin ich schon anfang Dezember schwer gestürzt mit 3 Flächen bruch

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