Die meisten dürften ihn kennen: Der grünen Pfeil, der an Ampeln Fahrzeugen das Rechtsabbiegen auch bei rotem Lichtsignal erlaubt. Da Fahrräder auch Fahrzeuge sind, dürfen Fahrradfahrende an solchen Ampeln bei Rot ebenfalls abbiegen, sofern der sonstige Verkehr nicht behindert wird. Was bisher jedoch kaum jemand kennt: Es gibt den grünen Pfeil auch exklusiv für den Radverkehr: