
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen andere Verkehrsteilnehmende auf Kinder besondere Rücksicht nehmen. Das gilt auch für Kinder, die mit dem Rad unterwegs sind.
Trotzdem müssen Kindern lernen, im Straßenverkehr gut zurechtzukommen. Unterstützt durch Eltern und Lehrer können sie die Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernen, um sich selbstbewusst, eigenständig und sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Ehrenamtliche Initiativen wie ADFC Verkehrsschulen oder das gemeinschaftliche Zur-Schule-Radeln mit dem Bici-Bus unterstützen Kinder ebenfalls, verkehrssicheres Radfahren zu erlernen. Was Eltern wissen sollten, worauf sie beim Üben achten sollten und wie sich Schulwege sicherer gestalten lassen, zeigt der ADFC in seinem Dossier Mit dem Rad zur Schule
Eine ganz wesentliche Rolle spielt eine kindergerechte Infrastruktur. Insbesondere auch auf den Schulwegen, denn das selbständige oder begleitete Radfahren ist in jedem Fall die bessere Variante gegenüber dem Transport mit dem Elterntaxi.
Eine repräsentative Umfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Eltern und Lehrkräften zeigt, dass
- Die eigenständige Bewältigung des Schulwegs als wichtigste Maßnahme zur Förderung der Verkehrssicherheit gilt
und dass
- Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche mehrheitlich als förderlich für die Schulwegsicherheit eingeschätzt werden.
Dies gilt für alle Kinder, die mit dem Rad zu Schule fahren, aber natürlich auch für diejenigen, die zu Fuß oder mit Bussen kommen. Sie alle können von der Umsetzung der bereits im Jahr 2018 im Berliner Mobilitätsgesetz verankerten Absicht profitieren:
§ 17a Schulisches Mobilitätsmanagement“ (6): Das Land Berlin unterstützt auf Anforderung der Bezirke konkrete Projekte zur Förderung der Schulwegsicherheit. Jährlich sollen mindestens zehn Gefahrenstellen pro Bezirk so verändert werden, dass die Gefahrenquellen bestmöglich beseitigt werden und eine Erhöhung der Schulwegsicherheit sichergestellt ist.
Mit der Novellierung der StVO im Jahr 2024 ist nun eindeutig festgeschrieben, dass „Innerhalb geschlossener Ortschaften…die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, …in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken (ist), soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen“
Jeder kann dazu beitragen, dass diese Vorgabe in der ganzen Stadt Realität wird!
Möchtest Du in Deinem Bereich ganz konkret dabei helfen, die Schulwege sicherer zu machen?
-> Dann schau hier, wo genau an den Schulen, die Du sicherer machen willst, noch Tempo 50 für Autos gilt.
-> Falls Du Dich für Tempo 30-Zonen in der Umgebung einsetzen möchtest, kannst Du diese Vorlage nutzen:
Gerne unterstützen wir vom ADFC Treptow-Köpenick Dich bei Deiner Initiative.
Schreib uns einfach an: schulweg@adfc-tk.de.




